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Anfrage zum Zeitpunkt der Vergabe von K-Nummern - 26.02.2011

Antwort vom KBA

vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage. Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission for Europe (UNECE-R) festgelegt.
Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellte Fahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA.
Gerne möchte ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten einen Hinweis geben:
In einer Ausgabe der Fahrzeugteilverordnung von 1956 ist im § 8 (Prüfzeichen) festgelegt:
„(1) Das Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie von drei Perioden, der Prüfnummer der Prüfstelle und einem vor dieser .ummer anzubringenden Unterscheidungsbuchstaben der Prüfstelle nach folgender Aufstellung:
Buchstabe K für das Lichttechnische Institut der Technischen Hochschule in Karlsruhe…. (2) Als Prüfzeichen gelten auch die vor dem 23.Juni 1953 angebrachten Zeichen „LTIK“ und „PTR“ und für Fahrtschreiber das Zeichen „PTB“.
In der Anlage übersende ich Ihnen einen Auszug zu Ihrer Kenntnis.
Alte Dokumente werden in den Archiven des KBA aufbewahrt. Sonstige Veröffentlichungen zum Vergabezeitpunkt von K-Nummern bestimmter Artikel sind hier jedoch nicht bekannt.

Fahrzeugteileverordnung

Prüfzeichen


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